Als Sondermüll werden alle gefährlichen Abfälle bezeichnet, die aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit brennbar, explosiv, gesundheitsgefährdend, krankheitserregend, luftgefährdend oder/und wassergefährdend sind. Solche Abfälle dürfen auf keinen Fall mit anderen Abfällen gemischt werden. Sie sind grundsätzlich getrennt und separat zu entsorgen.
In der Regel fällt Sondermüll in privaten Haushalten nur in geringen Mengen an. Doch bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten kann Sondermüll in größeren Mengen anfallen.
Folgende Abfälle gehören in den Sondermüll:
- Farben und Lacke, Fotochemikalien, Hobbychemikalien, Leim- und Kleberreste
- Holzschutzmittel, Abbeizer und Lösemittel
- Fleckenentferner, Säuren und Laugen, Spiritus und Terpentin
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Pestizide und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel
- Quecksilberthermometer, Feuerlöscher
- Asbest, Dachpappe, Styropor, mit Holzschutzmittel gestrichenes Holz, Mineralwolle
- Öle und Fette
- Arzneimittel, Batterien
Das ist nur ein Auszug der gängigsten Arten von Sondermüll, die häufig vorkommen. Die Liste der Sonderabfälle ist lang.