Baustellenabfälle (auch umgangssprachlich Baumischabfälle genannt) fallen in der Regel auf jeder Baustelle an. Denn anders als allgemein oft angenommen, ist Baumischabfall kein Gemisch aus allen Abfällen, die beim Bau anfallen, sondern ein Gemisch, das nicht aus mineralischen Abfällen (Bauschutt, Beton, Aushub) oder Sonderabfällen besteht. Außerdem gehören Gartenabfälle, Styroporabfälle sowie alle Flüssigkeiten nicht in den Container.
Bei einer Renovierung fallen oft Abfälle aus den unterschiedlichsten Materialien an. Baustellenabfälle werden demnach gemischte Baustoffe genannt, die keinen Bauschutt enthalten.
Folgende nicht mineralischen Stoffe gehören in den Baustellenabfallcontainer:
- Gummi, Plastik, Kabel, Glasreste, Teppiche
- Verpackungen Papier, Pappe, Folien (verschmutzt), Tapeten
- Reste von Blech, Altmetall, Heizkörper, Rohre
- Holz, Sägespäne, Bauholz
- Plastik-Fensterrahmen mit Glasresten
- Reste aus Gips, Rigips, Gipskartonplatten
- Kunststoffe, Farbeimer (nur ausgetrocknet!)
Wichtig zu wissen: Manche Abfälle, die bei Renovierungsarbeiten anfallen, sind dem Sondermüll zuzurechnen. Dazu gehören z.B. Styropor, Dachpappe, Asbest, behandeltes Holz. Lesen Sie dazu unseren Abschnitt: Sondermüll. Diese Stoffe gehören nicht zum Baustellenmischabfall und müssen getrennt entsorgt werden. Aber auch z. B. Gartenabfälle, Farben, Lacke oder Elektrogeräte dürfen nicht in diesen Container gefüllt werden. Sollten Sie von einer Abfallart eine größere Menge entsorgen wollen, ist eine Getrennthaltung des Abfalls sehr oft kostengünstiger (wie z.B. reine Gipsabfälle, Holzabfälle, Glasabfälle). Das gilt auch besonders für die recyclingfähigen Abfälle, die eh dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden soll (z.B. Pappe, Papier, Altmetall, Folien).
Lesen Sie dazu unser Merkblatt: Verpackungen