Abfallart: Asbest

Asbest entsorgen

Unter Asbest werden verschiedene faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale verstanden, die inzwischen als gesundheitsgefährdend gelten. Da Asbestfasern sehr widerstandsfähig, hitze- und säurebeständig sind, sehr gute Dämmeigenschaften aufweisen und in Form von Garn praktisch verwebt werden können, war Asbest lange Jahre ein beliebtes Material, das vor allem in der Wärmedämmung und in der Bauindustrie zum Einsatz kam.

Nach und nach wurde jedoch die Gesundheitsgefahr von Asbest bekannt. Trotzdem befinden sich heute noch viele asbesthaltige Materialien in Deutschland, zum Beispiel auf Dächern, an Fassaden und in Innenbereichen bei älteren Gebäuden (auch in Potsdam). Asbest ist ein Sondermüll und muss unter Einhaltung strenger Auflagen entsorgt werden, da durch Asbest große Gesundheitsgefahren entstehen können.

Wo kann sich Asbest verstecken?

Da es sich bei Asbest um Fasern handelt, die in den 1960er bis 1980er Jahren besonders beliebt waren, ist Asbest auch heute noch in vielen älteren Häusern zu finden. Dabei ist es nicht immer offensichtlich, wo Asbest verarbeitet wurde.

Hier kann sich in alten Gebäuden Asbest verstecken:

  • in Dacheindeckungen und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement
  • in Asbestplatten/Asbestpappe (zum Beispiel als Zwischenlagen unter Elektro-Abzweigdosen oder Vorschaltgeräten, hinter Öfen in alten Holzgebäuden usw.)
  • in alten Fliesenklebern und Spachtelmassen
  • in alten Fußbodenbelägen aus Kunststoff oder im Estrich
  • in Wandfarben, Putzen und Maurermörtel aus den 1960er- und 1970er Jahren
  • in Schnüren von alten Fensterdichtungen

Asbest – Gesundheitsgefahren bei der Entsorgung einschränken

Materialien mit Asbest müssen mit großer Vorsicht entfernt werden und nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland als Sondermüll behandelt werden. Denn bei der Beschädigung von Asbestprodukten kann es zur Freisetzung der Fasern kommen, die dann über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort schwere Gesundheitsschäden wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen können.

Das Gesundheitsrisiko hängt von der Beschaffenheit der Asbestprodukte ab:

  • Fest gebundener Asbest: Bei Asbestzement sind die Fasern vom Zement vollständig umschlossen. Sie können nur freigesetzt werden, wenn der Zement durch Bohren, Sägen, Schleifen oder Brechen aufgebrochen wird. Bei unbeschädigtem Asbestzement ist die Gesundheitsgefahr nicht so hoch.
  • Schwach gebundener Asbest: Bei Spritzasbest ist der Anteil an schädlichen Fasern vergleichsweise hoch, sodass schon durch leichte Erschütterung oder die einfache Alterung Fasern freigesetzt werden können. Bei solchen Asbestprodukten ist die Gesundheitsgefahr sehr hoch.

Die Entfernung der asbesthaltigen Baumaterialien sollte deshalb nur von Spezialunternehmen durchgeführt werden, die die strengen Auflagen auch einhalten können.

Auch die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen, Platten oder Schnüren und ganz besonders von schwach gebundenem Asbest sollte unbedingt von einem spezialisierten Entsorger übernommen werden. Dabei muss Asbest in reißfesten, fest verschließbaren Säcken (den sogenannten Big Bag´s) entsorgt werden, um Mensch und Umwelt zu schützen.

Lesen Sie auch unser Merkblatt: Asbest, das auch zum Download zur Verfügung steht.

Sie haben noch Fragen zur Entsorgung von Asbest? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne, wenn es um einen Asbestcontainer geht.