Bei Sanierungsarbeiten von Dächern fällt häufig Dachpappe an. Denn Dachpappe wird oft als preisgünstige Dämmung oder sichere Abdeckung verwendet, hat aber nur eine begrenzte Überlebensdauer. Muss die Dachpappe ausgetaucht werden, muss sie sowohl in Brandenburg als auch in den anderen Bundesländern – fachgerecht entsorgt werden. Das Problem: Dachpappen älteren Datums enthalten oft Teer oder gar Asbestfasern und sind damit als Sondermüll einzustufen und entsprechend zu entsorgen. Neuere Dachpappen enthalten hingegen Bitumen, das nicht als schädlich gilt. Entsprechend müssen die verschiedenen Dachpappenarten in Brandenburg unterschiedlich entsorgt werden. Wer also künftig Dachpappe in Brandenburg/Potsdam/Werder entsorgen will, muss nachweisen, was in der Pappe steckt.
Das bedeutet, bevor Sie mit dem Abriss beginnen ist als erstes eine Probe zum Analysebüro zu bringen oder Sie veranlassen, dass das Analysebüro eine Probe selbst abholt (bei Dauercontainer auf Lagerplätzen ist die Abholung der Probenahme immer durch ein Analysebüro notwendig). Diese Analyse muss zum einen den PAK-Gehalt bestimmen und zum anderen ob sich Fasern (Asbest oder WHO-Fasern) darin befinden oder nicht. Damit können Sie entscheiden, welchen Entsorgungsweg Sie einschlagen müssen.
Lesen Sie unbedingt auch unser Merkblatt: Dachpappe
Die SBB hat dazu auch ein Merkblatt veröffentlicht, dass zum Download zur Verfügung steht.
Man unterscheidet folgende Entsorgungswege:
- Entsorgung von Bitumengemisch (faserfrei) AVV 170302
- Entsorgung von Kohlenteer und teerhaltige Produkte (faserfrei) AVV 170303*
- Entsorgung von faserhaltiger Dachpappe AVV 170903*
- Entsorgung von Bitumen mit Polystyrolanhaftungen (faserfrei) AVV 170302
- Entsorgung von Teerpappe mit Polystyrolanhaftungen (faserfrei) 170303*